DIE NEUEN
Rangabzeichen
in Bayern seit 2021
Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 3. März 2021
In Bayern sind die Rangabzeichen und Funktionen bei der Feuerwehr klar strukturiert.
Diese Struktur gewährleistet eine effiziente und hierarchische Organisation für die Bewältigung verschiedenster Aufgaben und Einsatzszenarien.
Alle Funktionen, Auszeichnungen und sonstigen Bekanntmachungen sind im Feuerwehrgesetzt geregelt und können detailliert hier eingesehen werden.
Nachfold haben wir einen kleinen Auszug erstellt.
Geltungsbereich
Diese Bekanntmachung gilt für Angehörige von Feuerwehren im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG),
Ehrenabzeichen
für
- Ehrenkommandantinnen und Ehrenkommandanten,
- Ehrenkreisbrandmeisterinnen und Ehrenkreisbrandmeister,
- Ehrenkreisbrandinspektorinnen und Ehrenkreisbrandinspektoren,
- Ehrenkreisbrandrätinnen und Ehrenkreisbrandräte,
- Ehrenstadtbrandmeisterinnen und Ehrenstadtbrandmeister,
- Ehrenstadtbrandinspektorinnen und Ehrenstadtbrandinspektoren,
- Ehrenstadtbrandrätinnen und Ehrenstadtbrandräte ist folgende zusätzliche Kennzeichnung möglich:
- rechteckige Form, abgerundete Ecken, Breite 40 mm, Länge 50 mm,
- Stoffabzeichen schwarz oder in Farbe der Dienstkleidung,
- Farbe: Ehrenkommandantinnen und Ehrenkommandanten silbern, alle weiteren Ehrentitelträgerinnen und -träger golden.
Beispielbild Ehrenabzeichen für Ehrenkommandantin und Ehrenkommandant
Das Abzeichen wird an Dienstjacke oder Dienstmantel direkt oberhalb des Funktionsabzeichens getragen.
Alternative Trageweise von Dienstgrad- und Funktionsabzeichen
Anstelle von Dienstgradabzeichen auf dem Ärmel können die Dienstgradabzeichen auf geeigneten Kleidungsstücken außer Dienstjacke und Dienstmantel als Schulterklappen oder Schulterschlaufen getragen werden.
Dienstaltersabzeichen
Ausführung: Stoffabzeichen schwarz oder in Farbe der Dienstkleidung;
Farbe
- golden für Kreis- und Stadtbrandrätinnen und Kreis- und Stadtbrandräte sowie Kreis- und Stadtbrandinspektorinnen und Kreis- und Stadtbrandinspektoren,
- silbern für alle anderen Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger.
Träger: Sämtliche Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger mit vollendeter 10-, 20-, 30-, 40- oder 50-jähriger Dienstzeit.
Trageweise: Rechter Unterärmel von Dienstjacke und Dienstmantel; Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss.
Dienstgradabzeichen
Ausführung: Stoffabzeichen schwarz oder in Farbe der Dienstkleidung mit roter Umrandung und roten oder silberfarbenen Tressenstreifen,
Größen 5 x 30 mm (schmal) und 8 x 30 mm (breit).
Träger: Ehrenamtliche Angehörige von freiwilligen Feuerwehren.
Trageweise: Linker Unterärmel von Dienstjacke und Dienstmantel, Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss.
Nachfolgend finden Sie die Erklärungen zu den einzelnen Dienstgraden
Feuerwehranwärter (FA)
Vorraussetzungen
- 16. Jahre alt
Feuerwehrmann (FM)
Feuerwehrfrau (FF)
Vorraussetzungen
- 18. Jahre alt
- i.d.R. nach MTA Ausbildung
Oberfeuerwehrmann (OFM)
Oberfeuerwehrfrau (OFF)
Vorraussetzungen
- i.d.R. 5 Jahre FM/FF
Hauptfeuerwehrmann (HFM)
Hauptfeuerwehrfrau (HFF)
Vorraussetzungen
- i.d.R. 5 Jahre OFM/OFF
Löschmeister (LM)
Vorraussetzungen
- i.d.R. nach Gruppenführer Ausbilung
Oberlöschmeister (OLM)
Vorraussetzungen
- i.d.R. Gruppenführer Ausbildung
Hauptlöschmeister (HFM)
Vorraussetzungen
- i.d.R. nach Zugführer Ausbildung
- Höchster Dienstgrad eines Stv. Kommandanten mit 2-5 Gruppen
Brandmeister (BM)
Vorraussetzungen
- i.d.R. Zugführer Ausbildung
- Höchster Dienstgrad eines Kommandanten mit 2-5 Gruppen
Oberbrandmeister (OBM)
Vorraussetzungen
- i.d.R. Verbandsführer oder stv. Kommandant und Kommandant einer FW mit mindestens 12 Gruppen
- Höchster Dienstgrad eines stv. Kommandanten bei mind. 12 Gruppen, oder eines Kommandanten bei mind. 6 Gruppen
Hauptbrandmeister (HBM)
Vorraussetzungen
- i.d.R. Verbandsführer oder stv. Kommandant und Kommandant einer FW mit mindestens 12 Gruppen
- Höchster Dienstgrad eines Kommandanten mit mindestens 12 Gruppen
Stellvertretender Kommandant (stv. Kdt.)
Stellvertretende Kommandantin
Vorraussetzungen
- mind. Gruppenführer Ausbildung
- Lehrgang: Leiter einer Feuerwehr
- Tragweise: zusätzlich und oberhalb zum Dienstrangabzeichen
Kommandant (Kdt.)
Kommandantin (Kdt.)
Vorraussetzungen
- mind. Gruppenführer Ausbildung
- Lehrgang: Leiter einer Feuerwehr
- Tragweise: zusätzlich und oberhalb zum Dienstrangabzeichen
Kreis- und Stadtbrandmeister (KBM/SBM)
Kreis- und Stadtbrandmeisterin (KBM/SBM)
Vorraussetzungen
- KBMs werden berufen
- SBM werden gewählt oder berufen
Kreis- und Stadtbrandinspektor (KBI/SBI)
Kreis- und Stadtbrandinspektorin (KBI/SBI)
Vorraussetzungen
- KBIs werden berufen
- SBI werden gewählt
Kreis- und Stadtbrandrat (KBR/SBR)
Kreis- und Stadtbrandrätin (KBR/SBR)
Vorraussetzungen
- werden gewählt